In Italien Immobilien erwerben als Altersvorsorge
Aufgrund der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ist es kein Problem, dort Immobilien zu erwerben oder langfristig anzumieten. Der Markt bietet passende Objekte in allen Regionen des Landes.
Einen Zweitwohnsitz unter südlicher Sonne zu besitzen, davon träumen viele Menschen. Italien mit seinen unterschiedlichen Regionen und Landschaftsformen bietet eine reichhaltige Auswahl passender Objekte. Wer sich mit dem Thema Immobilienkauf in Italien näher beschäftigt, wird schnell feststellen, dass es auch bei unseren südlichen Nachbarn zurzeit ein Überangebot an leerstehenden Objekten gibt. Das bedeutet, man spricht hier von einem Käufermarkt. Viele Immobilienmakler haben sich inzwischen auf die Vermittlung ausländischer Immobilien spezialisiert. Wer sich also bereits entschieden hat, in welcher Region sich sein Feriendomizil befinden soll, kann sich problemlos über das Internet passende Exposés zusenden lassen. Da es zur persönlichen Besichtigung einer weiten Anreise bedarf, ist es sinnvoll, sich gleich eine ganze Reihe von infrage kommenden Objekten näher anzusehen. Für die Entscheidung bezüglich eines passenden Objekts ist sicher auch die Infrastruktur der gesamten Umgebung mit entscheidend. Einkaufsmöglichkeiten und eine gute Verkehrsanbindung sollten gegeben sein.
Es ist natürlich auch möglich, Immobilien in Italien zu erwerben, die dann als Ferienwohnung oder Ferienhaus regelmäßig vermietet werden kann. Hier sollte man sich aber gleich vor Ort auch darum kümmern, eine entsprechende Verwaltung des Objektes zu organisieren. Dabei kann auch wieder der Immobilienmakler behilflich sein. Schließlich muss beim Gästewechsel die Endreinigung gewährleistet sein, notwendige Reparaturen sollten vor Ort ausgeführt werden können, und gegebenenfalls ist auch eine Grundstücks- und Gartenpflege notwendig, damit das Objekt nicht an Wert verliert.
Obwohl es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Deutschland gibt, ist das Land berechtigt, eine italienische Einkommensteuererklärung von Immobilienbesitzern aus dem Ausland zu verlangen. Die Gesetzgebung besagt, dass Italien Immobilien besteuern darf, deren Katasterwert über 500 Euro liegt, auch wenn der Eigentümer der Immobilie keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verzeichnet.