Kaufvertrag: Übertragung des Eigentümerrechts

Ein Vertrag regelt den Eigentumswechsel einer Sache oder eines Gegenstands zwischen mindestens zwei Parteien. Der Eigentumsübertrag erfordert eine Gegenleistung. In den meisten Fällen ist dies eine Geldzahlung.

In Deutschland handelt es sich bei solch einem Vertrag meistens um einen Austausch von einem Gegenstand gegen Geld. Daher sollte der Kaufvertrag einige Kriterien erfüllen. Zu allererst ist es wichtig, um welchen Kaufgegenstand es sich handelt. Gegenstand des Vertrages kann eine bewegliche oder unbewegliche Sache sein. Zum Beispiel eine Immobilie oder ein Tier. Es kann sich aber auch um ein Recht handeln. Zum Beispiel eine Forderung, ein Patent oder eine Erbschaft. Zuletzt kann es sich aber auch um eine Sach- oder Rechtsgemeinschaft handeln, also ein Unternehmen. Der Vertrag um den Kaufgegenstand ist formfrei.

Das bedeutet: Der Vertrag kann mündlich, schriftlich oder durch konkretes Handeln abgeschlossen werden. Allerdings gibt es auch Verträge, die nicht formfrei sind. Dazu zählen notarielle Beurkundungen. Der Vertrag regelt auch die Pflichten. Somit ist der Verkäufer verpflichtet, mängelfrei und pünktlich zu liefern und das Eigentum zu übertragen. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand zu übernehmen und das geforderte Geld rechtzeitig zu zahlen. Der Vertrag enthält meistens weitere Punkte wie unter anderem Gewährleistungen, Rücktritt und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Garantie kann in solch einem Vertrag ebenfalls geregelt werden.